Benjamin C. Wenzel

Rechtsanwalt &

Fachanwalt für Strafrecht in Berlin

Kurfürstendamm 216

10719 Berlin

Tel:  030 120 593 430

E-Mail: info@anwalt-wenzel.com

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Anwalt für Bußgeldsachen in Berlin

Kostenfreie Vertretung mit Rechtsschutzversicherung

Das Bußgeld- und Verkehrsrecht sind vielfältig. Fachanwalt für Strafrecht Benjamin C. Wenzel vertritt Sie bundesweit; egal, ob es sich um Geschwindigkeitsverstöße, ein drohendes Fahrverbot, Verkehrsstraftaten oder die Verteidigung gegen einen Bußgeldbescheid handelt. Sie erhalten 24 Stunden am Tag Beratung unter

(030) 120 59 34 30

 

Wie wird Ihr Fall bei uns bearbeitet?

Sollten Sie bereits Post erhalten haben, wenden Sie sich an uns und schildern Sie den gegen Sie erhobenen Vorwurf. Es gibt verschiedene Zeitpunkte, um sich gegen einen Bußgeldbescheid oder ähnliches zur Wehr zu setzen. In der Regel empfiehlt es sich aber umgehend einen Rechtsanwalt einzuschalten.

 

Warum empfiehlt sich ein Anwalt?

Mit der Hilfe eines Anwalts können Sie bereits die Anhörung nutzen, um Anschuldigungen zu entkräften. Ohne anwaltliche Beratung besteht in diesem Stadium der Bußgeldsache ein hohes Risiko, sich selbst zu belasten. Ihr Anwalt kann Sie beraten, wie Sie sich idealerweise auf die Sache einlassen. Zudem bietet der Zeitraum zwischen Anhörung und der Zustellung des Bußgeldbescheids eine hervorragende Möglichkeit, sich mit Ihrem Sachverhalt vertraut zu machen und eine erfolgsversprechende Verteidigung vorzubereiten.

 

Was sollten Sie beachten?

Es empfiehlt sich bei einem Vorwurf im Rahmen eines Bußgeldverfahrens keine Angaben zu machen und einen Anwalt mit Erfahrung einzuschalten. Denn im Rahmen des Verkehrsrechts und des Bußgeldverfahrens ist besonders auf die verwendete Messmethode zu achten. Diese sind nicht selten fehlerhaft.

 

Interessant für Betroffene eines Bußgeldverfahrens ist es zu wissen, welche Strafe Ihnen möglicherweise droht. Hierzu empfiehlt es sich einen aktuellen Bußgeldrechner anzuwenden, da die Strafen regelmäßig angepasst werden.

 

Die Bedeutung des Bußgeldverfahrens ist besonders für Personen nicht zu unterschätzen, die auf Ihre Fahrerlaubnis angewiesen sind, da neben empfindlichen Geldstrafen auch die Entziehung der Fahrerlaubnis droht.

Es besteht in Ausnahmen sogar die Möglichkeit, ein mögliches Fahrverbot in ein Bußgeld umzuwandeln.

 

Blitzer,Rotlichtverstoß und Drogen am Steuer

Egal ob Blitzer, rote Ampel, Drogen oder Alkohol, erhalten Sie entsprechende Post, sollten Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden. Ihre Rechtsschutzversicherung zahlt in der Regel das Verfahren. Machen Sie davon Gebrauch.

 

Eine anwaltliche Vertretung im Verkehrsrecht kann Ihnen helfen mit Bußgeldbescheiden richtig zu verfahren. Durch das Hervorheben entscheidender Fakten und bestehender Zweifel kann das Bußgeld gedrückt werden, das zum Teil erheblich sein kann.

 

Ein Fahrverbot kann vermieden werden oder zumindest verkürzt werden. Steht Ihre Fahrerlaubnis auf dem Spiel, dann kann der Anwalt die Strafe vielleicht in eine mildere Maßnahme umwandeln. 

 

Nutzen Sie ihre Versicherung!

 

Meistens lohnt sich eine Vertretung bei Fällen im Verkehrsrecht vor den Verwaltungsgerichten. Papiere richtig auszufüllen und Fristen einzuhalten ist nur ein Teil der Arbeit Ihres Verteidigers. Entscheidend profitieren können Sie durch dessen Erfahrung. Wie ordnet ein Gericht eine bestimmte Sachlage ein, wie behandeln Behörden wiederholte Blitzerfotos, Drogen am Steuer oder Alkohol. Ihr Anwalt kann Sie beraten, Chancen ausloten und am Ende ein gutes Ergebnis für Sie erzielen.

Bußgeldverfahren

Es gibt weitere Ansatzpunkte für eine erfolgsversprechende Verteidigung. Ein Großteil der Bußgeldbescheide unterliegt Fehlern, die zu deren Unwirksamkeit führen. Der Nutzen den die Einschaltung eines Anwalts mit sich bringt ist nicht zu unterschätzen. Sie trifft keinerlei Risiko, sofern sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen

 

Das Bußgeldverfahren

Das Bußgeldverfahren ist ein standardisiertes behördliches Verfahren.

 

Der Beginn des Bußgeldverfahrens ist die Zusendung des Anhörungsbogens. Dieses benennt auch ausdrücklich, welcher Verstoß Ihnen vorgeworfen wird. Es handelt sich hierbei nicht um ein strafrechtliches Verfahren, weswegen der Absender nicht die Staatsanwaltschaft ist, sondern die zuständige Bußgeldbehörde.

 

Sinn und Zweck des Anhörungsbogens im Bußgeldverfahren ist es, herauszufinden, ob das involvierte Fahrzeug tatsächlich vom Fahrzeughalter geführt wurde oder ob ein anderer Fahrer für den Verstoß verantwortlich ist. Diese Unterscheidung ist relevant, da es in Deutschland keine Halter-Haftung gilt. 

 

Der Anhörungsbogen

Überprüfen Sie, ob die Angaben zu Ihren Personalien korrekt sind und ergänzen Sie diese gegebenenfalls. Es handelt sich hierbei um Pflichtangaben, deren Verweigerung wiederum ein Bußgeld zur Folge haben kann. Mit Ausnahme dieser Angaben sollten Sie an dieser Stelle im Bußgeldverfahren von weiteren Angaben Abstand nehmen. Es besteht die große Gefahr sich unnötig selbst zu belasten, da Sie keine Möglichkeit haben, die Beweismittel der Bußgeldbehörde einzusehen.

Machen Sie keine Angaben, aber geben Sie Ihre Personalien korrekt an.

 

Die Ermittlung

Nach dem Erhalt des Anhörungsbogens wird es eine Weile ruhig um Ihr Bußgeldverfahren werden, da die zuständige Behörde den Täter zu ermitteln hat. Erst wenn dieser in den Augen der Bußgeldbehörde festgestellt wurde, wird sie den Bußgeldbescheid absenden. Dies muss innerhalb von drei Monaten nach dem beanstandeten  Verstoß durch die Bußgeldbehörde geschehen.

 

Der Bußgeldbescheid

Sobald Sie den Bußgeldbescheid erhalten haben, müssen Sie gegen diesen innerhalb von zwei Wochen Einspruch erheben. Dieser ist unbedingt genau zu prüfen. Sollte der Bußgeldbescheid unter formalen Mängeln leiden, so ist dieser ungeachtet anderer Umstände bereits angreifbar.

 

Die Verteidigung

Es gibt neben den formalen Aspekten je nach Art des Verstoßes viele Möglichkeiten, sich erfolgreich gegen einen Bußgeldbescheid zu verteidigen. Durfte das Messgerät an dieser Stelle aufgestellt werden? Ist es geeicht und mit aktueller Software ausgestattet gewesen? Waren Verkehrsschilder tatsächlich erkennbar? Ist die Messung ausreichend dokumentiert worden?

Verschiedene Verstöße im Verkehrsrecht führen dazu, dass einem die Erlaubnis ein Fahrzeug zu führen entzogen wird. Doch oft ist eine solche Entscheidung für den Betroffenen extrem schwierig zu verkraften. Sind Sie beruflich auf Ihr Auto angewiesen, dann kann ein Verwaltungsverfahren wegen des Entzugs der Fahrerlaubnis existenzbedrohend für Sie sein. Es besteht bei Verstößen im Verkehrsrecht, egal ob wegen Alkohol, Drogen oder Fahrfehlern, immer eine Chance Ihren Führerschein zu retten und es nur bei einem Bußgeld zu belassen. Wenden Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht, der Ihnen helfen kann, Ihren Führerschein zu behalten.

 

Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrigkeiten sind Vergehen. Die Tatbestände der Ordnungswidrigkeiten finden sich in der Straßenverkehrsordnung (StVO), dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) und der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO).

Zwar klingt das Wort Ordnungswidrigkeit harmlos, aber es zählt zum Gebiet des Strafrechts und ist so auch Teil der Arbeit eines Anwalts für Strafrecht und Verkehrsrecht in Berlin. Die Ordnungswidrigkeit oder „Owi“ ist eine mit Fahrverbot, Entzug der Fahrerlaubnis, Bußgeld oder Punkten bestrafte gesetzwidrige Handlung. Die Strafen der Ordnungswidrigkeiten deuten an, dass die meisten Ordnungswidrigkeiten unter das Verkehrsrecht fallen.

Ordnungswidrigkeiten gehören zum Rechtsgebiet des Strafrechts. Eine Ordnungswidrigkeit begeht, wer vorsätzlich oder fahrlässig eine gesetzeswidrige Handlung begeht, die mit einer Geldbuße, Punkten im Fahreignungsregister, Fahrverbot oder Entziehung der Fahrerlaubnis geahndet wird.

 

Es kommt aber nicht immer zur Entziehung der Fahrerlaubnis, sondern auch häufiger zum reinen Fahrverbot.

 

Wer wiederholt Tempoverstöße begeht oder unter Drogeneinfluss oder Alkoholeinfluss fährt, der wird schnell auf die Hilfe eines Rechtsanwalts für Verkehrsrecht angewiesen sein. 

Das Fahrverbot bedeutet die Abgabe des Führerscheindokuments für 1 bis 3 Monate, danach erhält man seinen Führerschein zurück. Die Entziehung der Fahrerlaubnis verbietet Ihnen nicht nur das Fahren, sondern überhaupt das Führen eines Fahrzeugs. Ihre Erlaubnis wird nicht eingezogen, sondern aberkannt. 

 

Welche Maßnahmen das Verwaltungsgericht oder die Führerscheinstelle ergreifen hängt vom Geschehen und Ihrer persönlichen Vorgeschichte ab. Wer häufig mit Drogen am Steuer erwischt wird oder Alkohol vor der Fahrt konsumiert, der wird schneller seinen Führerschein abgeben müssen oder eine MPU machen als jemand der gerade noch über eine gelbe Ampel fahren wollte und unglücklicherweise eine rote Ampel überfährt.

Aber egal, ob Blitzer, rote Ampel, Drogen oder Alkohol sobald sie entsprechende Post erhalten, sollten sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden. Ihre Rechtsschutzversicherung zahlt in der Regel das Verfahren. Machen Sie davon Gebrauch. Eine anwaltliche Vertretung im Verkehrsrecht kann Ihnen helfen mit Bußgeldbescheiden richtig zu verfahren. Durch das Hervorheben entscheidender Fakten und bestehender Zweifel kann das Bußgeld gedrückt werden, das zum Teil erheblich sein kann. Ein Fahrverbot kann vermieden werden oder zumindest gekürzt werden. Steht Ihre Fahrerlaubnis auf dem Spiel, dann kann der Anwalt die Strafe vielleicht in eine mildere Maßnahme umwandeln. 

 

Nutzen Sie ihre Versicherung. Meistens lohnt sich eine Vertretung bei Fällen im Verkehrsrecht vor den Verwaltungsgerichten. Papiere richtig auszufüllen und Fristen einzuhalten ist nur ein Teil der Arbeit Ihres Verteidigers. Entscheidend profitieren können Sie durch dessen Erfahrung. Wie ordnet ein Gericht eine bestimmte Sachlage ein, wie behandeln Behörden wiederholte Blitzerfotos, Drogen am Steuer oder Alkohol. Ihr Anwalt kann Sie beraten, Chancen ausloten und am Ende ein gutes Ergebnis für Sie erzielen.

 

Die Polizei will Ermittlungserfolge, der Anwalt will Sie schützen!

Begegnet man im Alltag dem Verkehrsrecht, dann begegnet man häufig auch einem Bußgeld und dem Bußgeldbescheid.

 

Sollte Ihnen ein Bußgeldbescheid ins Haus fliegen, sollten Sie diesem Beachtung schenken. Ihr Vorgehen entscheidet über die Höhe des Bußgeldes, einen möglichen Entzug der Fahrerlaubnis oder einem Fahrverbot.

 

Die Geschichte beginnt mit dem Zusenden des Anhörungsbogens. Zuerst sollten Sie sich zur Bußgeldsache äußern können. Das ist das Standardvorgehen der Behörden bei Verstoßen im Verkehrsrecht und in Bußgeldsachen.

 

Der Anhörungsbogen sagt nichts darüber aus, ob Sie tatsächlich dazu verpflichtet sind, die Bußgeldzahlung zu entrichten, die, die Behörde wegen Ihres vermeintlichen Verstoßes fordert.

 

Tatsächlich kann es sein, dass Sie sich an eine Situation an einer roten Ampel, an einem Blitzer oder etwas ähnliches erinnern, aber auch in diesen Fällen kann sich eine Überprüfung des Sachverhalts durch einen Anwalt für Verkehrsrecht mit Erfahrung in Bußgeldsachen lohnen.

 

Sollten Sie im Alltag auf ihren Führerschein und Fahrerlaubnis angewiesen sein, ist die Prüfung durch einen verkehrsrechtlich geschulten Anwalt ratsam.

Es kann durch das Hinterfragen des Behördenvorgangs oder der Beweismittel (Beim Blitzer ein ungenaues Bild, nicht geeichte Blitzer-Anlagen usw…) ein Entzug der Fahrerlaubnis oder ein Fahrverbot vermieden werden.

Sogar eine Einstellung des Verfahrens wegen eines Verkehrsverstoßes und damit auch geringere Kosten kann die Überprüfung der Vorwürfe und der Bußgeldsache für Sie bringen.

Der Fachanwalt für Verkehrsrecht begleitet Sie im gesamten Verfahren. Deswegen sollten Sie schon bei Zusendung des Anhörungsbogens durch die Behörden einen Verkehrsanwalt benachrichtigen, da der Anhörungsbogen ihre erste Stellungnahme wegen eines Verkehrsverstoßes darstellt und entscheidend für den Verfahrensausgang und die damit verbundenen Rechtsfolgen ist.

Im ersten Umgang sollten Sie zumindest beachten, dass sie den Fahrer nicht benennen und keine Aussagen über Beteiligte oder Freunde tätigen.

Erhöhen Sie ihre Chancen auf einen positiven Ausgang und schweigen Sie. 

 

Der erfahrene Fachanwalt für Strafrecht berät Sie gerne rund um die Uhr in Angelegenheiten des Verkehrsrechts und bei Bußgeldsachen.