Bußgeld - Geschwindigkeitsverstoß

Geschwindigkeitsverstöße können durch die Polizei nur durch “Blitzerfallen” bzw. Geschwindigkeitsverstöße ermittelt werden. Das bedeutet, dass die Polizei auf Messverfahren angewiesen ist, um einen Verstoß gegen das Tempolimit festzustellen. Es sind genau diese Messverfahren, die dabei regelmäßig die Gefahr eines Messfehlers in sich tragen. Hier bestehen die besten Ansatzpunkt für Ihren Anwalt für Verkehrsrecht, um gegen ein Bußgeld vorzugehen.

 

Sind sie im Verdacht, zu schnell gefahren zu sein, so erhalten Sie in der Regel zunächst den Anhörungsbogen. Dies ist meist der erste Schritt, der Ihnen eröffnet, dass das Bußgeldverfahren gegen Sie eröffnet worden ist. Ab diesem Moment ist es wichtig, die Frist für die Anhörung zu beachten. Die zwei Wochen Frist ist Ihre Chance Ihren Anwalt mit dem Aufnehmen der Verteidigung zu beauftragen.

 

Ihr Anwalt meldet sich gegenüber der Behörde als Ihr Verteidiger, legt Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein und nimmt Akteneinsicht. Mit Eingang der Verfahrensakte beginnt die eigentliche Arbeit und die möglichen Fehlerquellen der Behörde werden überprüft, um Ihre Verteidigung gegen den Bescheid aufgrund des Tempoverstoßes vorzubereiten. Die üblichen Ansatzpunkte sind:

 

Messprotokoll, Tatfoto, Beschilderung, Erkennbarkeit der Beschilderung, Eichung der Messgeräte, Schulung der Messbeamten, Messverfahren und betriebsgerechte Nutzung, Verjährung und Zulässigkeit des Messverfahrens.

 

 

In Einzelfällen kann hier die Beauftragung von Gutachtern sinnvoll sein.

Geschwindigkeitsverstoß - Messverfahren

ESO 3.0

Hierbei handelt es sich um ein mobiles Messgerät, das am Fahrbahnrand aufgestellt wird. Es handelt sich bei diesem „Blitzer“ um ein Lichtschrankensystem. Das Messystem nutzt Helligkeitsveränderungen, die durch seine fünf Sensoren erfasst werden, um einen Geschwindigkeitsverstoß zu erfassen.

Die Messergebnisse werden grundsätzlich anerkannt. Indes sehen dies nicht alle Gerichte so. Denn der Hersteller hat das System der Messungen nie offengelegt. Die Gerichte können deswegen nicht prüfen, ob eine sinnvolle und physikalisch korrekte Erfassung der Geschwindigkeit stattgefunden hat. Dies zeigt sich insbesondere durch sog. „Phantommessungen“, die durch vorauseilende Schatten ausgelöst werden. Hier ist ein Angriff grundsätzlich sinnvoll. Wird das Weg-Strecken-Zeit-Prinzip eingehalten?

 

Riegl FG21-P

Dieses Messgerät arbeitet nicht mit Helligkeit, sondern mit gebündelten Lasern. Der Weg der reflektierten Strahlen vom anvisierten Fahrzeug zurück, dient dabei zur Geschwindigkeitsmessung. Dieses Gerät wird häufig stationär verwendet. Es wird entgegen der Fahrtrichtung aufgestellt und ist deswegen kaum rechtzeitig zu erkennen. Der Vorteil des Geräts ist das Weg-Strecke-Zeit-Prinzip, aber damit die Laser korrekt messen, muss das Gerät überhaupt erst richtig kalibriert sein und dies ist häufig nicht der Fall! Jede Nutzung erfordert einen vorherigen Test zur Einstellung, der nur auf geeigneten Flächen vorgenommen werden kann. Ist diese Messung vorgenommen worden und dokumentiert?

 

PoliScan Speed

Ein weiteres Lasermessgerät mit Fotonachweis das einen Messkorridor nutzt. Dieses Verfahren klingt zunächst besonders akkurat. Aber die Aufstellung und Fehleranfälligkeit der Geräte führen oft dazu, dass die Messungen überhaupt nicht oder nur teilweise verwertbar sind. Dies führt in der Praxis zu Toleranzabzügen von 10 bis 20 Prozent der gemessenen Geschwindigkeit.

 

Traffipax TraffiStar S330

 

Dieses Gerät staffelt seine Messungen an mehreren Stellen für eine Weg-Strecke-Zeit-Messug. Dieses Verfahren an sich ist aus Behördensicht sicherer. Aber auch hier gelten die Voraussetzungen zu Ausbildung, Nutzung, Einstellung und Dokumentation.