Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrigkeiten als "kleine Sünden"

Ordnungswidrigkeiten oder "Owig" sind geringfügige Verstöße gegen die Rechtsordnung. Häufig werden Sie mit einem Bußgeld geahndet. Wegen der geringeren Schwere des Verstoßes im Rahmen einer Ordnungswidrigkeit im Vergleich zu einem Verstoß gegen das Strafrecht trägt der Gesetzgeber diesem Unterschied im Rahmen der Strafe Rechnung. Ordnungswidrigkeiten werden "nur" mit einem Bußgeld bestraft. Bei einem OWiG-Verstoß droht also kein Gefängnis, sondern die Folge bei Ordnungswidrigkeiten sind ein Bußgeldbescheid, der zur Zahlung des Bußgeldes auffordert.

Regelmäßig werden Bußgelder in Fällen leichter Gefährdungen oder Rechtsgutbeeinträchtigungen ausgesprochen. Am häufigsten begegnet man diesen Bußgeldbescheiden wegen Ordnungswidrigkeiten im Verkehrsrecht.

 

Ein weiterer Unterschied zwischen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, abgesehen von den Bußgeldbescheiden, ist das Opportunitätsprinzip. Die Behörden müssen Ordnungswidrigkeiten nicht zwingend verfolgen und mit einem Bußgeld ahnden. Die Behörde kann selbst entscheiden, ob sie es für sinnvoll hält, jemanden wegen einer Ordnungswidrigkeit zu bestrafen und ob eine Chance besteht, dieser Person einen Bußgeldbescheid zu zusenden.

Ordnungswidrigkeit-Bescheid-Bußgeld

Wie erwähnt, fallen Ordnungswidrigkeiten häufig im Verkehr an. Dort treffen häufig Ordnungswidrigkeit und Straftat zusammen. Dann ermittelt nicht wie üblich die Verwaltungsbehörde, sondern die Staatsanwaltschaft.

Es droht dann neben einem Bußgeld auch eine Strafe nach dem Strafgesetzbuch.

Eine weitere Besonderheit bei den Ordnungswidrigkeiten ist, dass die wegen einer "Owi" erlassenen Bußgelder nicht in eine Freiheitsstrafe umgewandelt werden können, wie dies im Strafrecht der Fall ist. Allerdings kann im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens Haft erteilt werden, die sog. Erzwingungshaft.

 

Bußgelder vermeiden

Haben die Behörden Ihnen einen Bußgeldbescheid zugeschickt und Sie wollen die Zahlung des Bußgeldes vermeiden, dann müssen Sie schnell tätig werden!

 

Sie müssen innerhalb einer kurzen Frist Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erheben, sonst wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig und Sie können die Zahlung des Bußgeldes nicht mehr vermeiden.


Das Einschalten eines Anwaltes für Bußgeldsachen und Ordnungswidrigkeiten lohnt sich, da die Bußgeldbescheide häufig an formellen Fehlern leiden und Verfahrensfehler begangen wurden.

Ihr Anwalt überprüft alle Vorwürfe sorgfältig und ist bemüht, Ihnen zu helfen, Bußgelder zu vermeiden.